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          CH-Fahrzeug? Schweizer-Fahrzeug?

Ein Begriff für etwas, dass es eigentlich seit nun bereits über 30Jahren gar nicht mehr gibt...

Seit 1995 hat die Schweiz die EU-Fahrzeugnormen übernommen.

Zuvor gab es eigene Abgas-, Lärm-, resp. Zulassungs-Vorschriften für die Schweiz. Teilweise mit reduzierter

Motorleistung.

Man konnte/musste von einem CH-Fahrzeug sprechen.

 

Was versteht man heute darunter:

- 1.Inverkehrsetzung in der Schweiz (ein Fahrzeug dass niemals ausserhalb der Schweiz in Verkehr gesetzt war).

- Ein Fahzeug mit Schweizer Typenschein resp. bei den neuen Modellen: IVI.  Also mit ,,CH-Papieren".

  (Der Gegensatz dazu wäre ein Fahrzeug mit Typenschein „X" resp. IVIX.)

- Zusätzlich verbindet der grösste Teil der Kundschaft damit auch den, in der Schweiz heute höheren,

  üblichen Standard im Bezug auf Dienstleistungen.  (Gratisservice für 100' 000km. Garantie über 3Jahre!)

Unsere Neufahrzeuge bieten dies alles und noch mehr:

- Ausschliesslich CH-Papiere = CH-Typenschein/IVI

- Gratisservice für 100 000Km./5Jahre (resp.6J. bei BEV) nicht nur

  mit Servicearbeit und Servicematerial, sondern zusätzlich auch mit

  den Serviceflüssigkeiten!!

  = nur bei unseren Fahrzeugen ein tatsächliches GRATIS-Servicepaket.

- Werksgarantie für 3Jahre und 200'000km!!

- Gratisservice und Garantie nicht nur schweizweit sondern

  EU-weit gültig!!!

- Ablieferungskosten immer inklusive! (inkl. Lackversiegelung, etc.)

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